AGB

1. Allgemeines
(1)
a) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen transparent® Language Solutions GmbH und dem Auftraggeber.
b) Die AGB werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
c) Sie gelten auch für künftige Geschäfte.
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für transparent nur verbindlich, wenn transparent sie ausdrücklich anerkannt hat. 

 

2. Geltungsbereich dieser AGB
(1)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungsbereiche Übersetzungen, Textproduktion, Textredaktion, Textkorrektur, Texterfassung sowie artverwandte Dienstleistungen.
(2) Für Schulungsangebote (Seminare, Workshops und ähnliche Veranstaltungen) und Dolmetschaufträge gelten spezielle Geschäftsbedingungen für diesen Bereich. 

 

3. Anfrage, Angebot, Auftragserteilung
(1)
a) Die Anfrage sollte entweder den Ausgangstext oder ausreichende Informationen über den Ausgangstext enthalten.
b) Bei der Anfrage gibt der Interessent für Übersetzungen die Zielsprache, ggf. die Sprachvariante, das Thema und Fachgebiet des Textes und besondere Terminologiewünsche bekannt.
c) Zusätzlich muss bei Übersetzungs- und Lektoratsaufträgen der Verwendungs­zweck des Zieltextes bekannt gegeben werden.
d) Dies ist vor allem dann wichtig, wenn der übersetzte oder lektorierte Text veröffentlicht bzw. zu Werbezwecken verwendet wird, da dies besondere Adaptionsarbeiten erfordert, die unter Umständen auch eine höhere Vergütung erforderlich machen.
(2) Auf dieser Grundlage erstellt transparent ein schriftliches Angebot.
(3) a) Die Auftragsvergabe hat schriftlich zu erfolgen.
b) Im Auftrag müssen Preis, Liefertermin des Ausgangstextes, Liefertermin des Zieltextes sowie alle sonstigen getroffenen Vereinbarungen enthalten sein. 

 

4. Auftragsausführung
(1)
Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Übersetzung getroffen wurden oder aus der Art des Auftrags keine spezifischen Anforderungen ersichtlich sind, fertigt transparent die Übersetzung des Textes nach bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie sinngemäss und grammatikalisch richtig zum Zweck der Information an.
(2) Sofern der Auftraggeber keine Weisungen über die gewünschte Orthografie erteilt, hält sich transparent bei deutschen Texten an das von den Kultus­ministern der deutschsprachigen Ländern 1996 verabschiedete Regelwerk.
(3) a) transparent darf sich zur Ausführung aller Geschäfte Dritter bedienen.
b) Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem von transparent eingesetzten Dritten ist nur mit der Einwilligung von transparent erlaubt.
c) Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber und transparent. 

 

5. Preise und Vergütung
(1)
a) Die Preise sowie Eilzuschläge und zusätzliche Vergütungsforderungen sind der Preisliste von transparent zu entnehmen.
b) Eine Neufestsetzung dieser Preisliste durch transparent kann jederzeit erfolgen, wirkt sich aber nicht auf laufende Aufträge aus.
(2) a) In Einzelfällen kann transparent von den Preisangaben in der Preisliste abweichen.
b) Dies wird dem Auftraggeber im Kostenvoranschlag, dem Angebot oder bei Auftragsbestätigung mitgeteilt.
(3) Bei nicht vorhersehbaren Erschwerungen kann transparent eine ent­sprechende Erhöhung der Gegenleistung und Verlängerung der Lieferfrist verlangen.
(4) Drei Wochen nach Erbringung der Leistung gilt diese als abgenommen und der Rechnungsbetrag ist fällig, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen in substantiierter Weise Mängel rügt.
(5) a) transparent kann bei umfangreichen Aufträgen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv notwendig ist.
b) In begründeten Fällen kann die Übergabe der Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden; dies ist bspw. der Fall, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftrag­gebers bestehen oder dieser bereits einmal bei Fälligkeit seiner Zahlungspflicht nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist. 

 

6. Lieferfristen
(1)
transparent verpflichtet sich, Lieferfristen im Rahmen des Möglichen einzuhalten.
(2) Für Verspätungen aufgrund von Fax- bzw. Modemübertragungsproblemen oder aufgrund von Verspätungen der Post, der Telekom oder anderer Kommuni­kationsunternehmen übernimmt transparent keine Haftung. 

 

7. Haftung
(1)
Die Haftung von transparent für Mängel der Leistung und sonstige schadensstiftende Handlungen oder Unterlassungen wird bei leichter Fahr­lässigkeit auf das Doppelte des Rechnungswertes der schadensstiftenden Leistung, maximal jedoch auf 45.000 Euro beschränkt.
(2) a) transparent haftet nicht für Mangelfolgeschäden, es sei denn, es liegt grobes Verschulden von Seiten transparent vor.
b) Die Verjährungsfrist für Mangelfolgeschäden beträgt zwei Jahre.
(3) transparent übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Übersetzungen und/oder Transkriptionen, sofern Ausgangstext oder Vorlage fehlerhaft, unvollständig, teilweise nicht lesbar sind (z. B. Namen und Daten auf Urkunden, Bescheinigungen usw.). Gleiches gilt für Aufträge zur Texterfassung von Kassetten, wenn die Aufnahmequalität/Sprachqualität nicht einwandfrei ist.
(4) a) Transkriptionen vom Band sowie Texterfassung vom Manuskript müssen vom Auftraggeber Korrektur gelesen werden, sofern nichts anderes mit transparent vereinbart wurde.
b) transparent haftet nicht für Fehler, die beim Korrekturlesen durch den Auftraggeber erkennbar gewesen wären, aber nicht gerügt wurden.
c) transparent haftet nicht für die Nichtverwendung von bestimmten Fachtermini bzw. firmenüblichen Bezeichnungen bei der Auftragsausführung, wenn diese nicht spätestens bei Auftragserteilung vom Auftraggeber gesondert angegeben wurden.
(5) Sind Übersetzungen oder andere von transparent im Auftrag des Auftraggebers zu bearbeitende Texte zum Druck bestimmt, haftet transparent nur dann für deren sprachliche und sachliche Korrektheit, wenn transparent vorab ein Druckfahnenabzug zur Korrektur zugesandt wurde.
(6) Wird transparent aufgrund einer Übersetzung oder der Bearbeitung eines vom Auftraggeber bei transparent in Auftrag gegebenen Textes wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt der Auftraggeber transparent in vollem Umfang von der Haftung frei.
(7) transparent haftet nicht für den Verlust der übergebenen bzw. übersandten Materialien im Falle von Diebstahl, Einbruch, Schäden durch Feuer oder Wasser sowie in anderen Fällen, es sei denn, es wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.
(8) transparent haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. Die EDV von transparent wird regelmässig auf Viren überprüft.
(9) Bei Lieferung von Dateien per E-Mail oder jeglicher anderer Fern­übertragung ist der Auftraggeber zu einer endgültigen Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte verpflichtet. Unterlässt der Auftraggeber diese Überprüfung, so haftet transparent – ausser bei grobem Verschulden – nicht für Mängel, die bei einer Überprüfung erkannt worden wären.

 

8. Rücktritt
(1)
Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Auftraggeber in den Fällen des von transparent zu vertretenden Leistungsverzugs nur berechtigt, wenn die Lieferfrist von transparent unangemessen lange überschritten worden ist und der Auftraggeber transparent in elektronischer oder schriftlicher Form eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
(2) Zum Rücktritt wegen weggefallenen Interesses von Seiten des Auftraggebers bei Lieferverzug durch transparent ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn er transparent die Umstände, die dieses Interesse begründen, unverzüglich nach Auftreten der Umstände bekannt gegeben hat.

 

9. Mängelrüge
(1)
a) Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übertragung der Übersetzung bzw. Erbringung der Leistung bei transparent unter genauer Angabe des Mangels schriftlich erfolgen.
b) Nach dieser Zeit sind Mängelrügen ausgeschlossen.
(2) a) Wenn der Auftraggeber Mängel ordnungsgemäss gerügt und begründet hat, so ist transparent verpflichtet, nach eigener Wahl nachzubessern, umzutauschen, zu mindern oder zu wandeln.
b) Führt auch die zweite Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu keiner Mängelbeseitigung, so lebt das Recht auf Minderung oder Wandlung wieder auf.

 

10. Geheimnisschutz
(1)
transparent verpflichtet sich, Unterlagen und Informationen von Auftraggebern vertraulich zu behandeln und keine Informationen aus diesen/über diese an unbeteiligte Dritte weiterzugeben.
(2) Bei elektronischer Übermittlung von Texten und Daten kann jedoch kein absoluter Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Informationen gewährleistet werden, da nicht auszuschliessen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Weg auf die Daten Zugriff nehmen.

 

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1)
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
(2) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

 

12. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1)
transparent behält sich sein Urheberrecht vor.

 

13. Änderungen und Unwirksamkeit
(1)
Sofern eine oder mehrere vorstehend aufgeführte Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sind oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(2) Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt. 

 

 


März 2008


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